- Energieberatung vor Ort
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Energieausweise
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Erfassen des baulichen Ist-Zustands
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Modernisierungsempfehlungen
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Fördermöglichkeiten
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Planung von Energiesparmaßnahmen
GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Weitervermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt. Je nach Größe und Baujahr des Gebäudes wird entschieden, welcher der beiden Arten von Energieausweisen es bedarf. Dieser wird aufgrund der Heizkostenabrechnung oder aufgrund einer Analyse Ihres Energieberaters erstellt. Beide Ausweise sind 10 Jahre lang gültig.
ENERGIEBERATUNG VOR ORT
Wir sind Ihr neutraler und anbieterunabhängiger
Partner, wenn es um Energieberatung geht. Unser Wissen zu Ihrem Vorteil: Gemeinsam erarbeiten wir Handlungsoptionen rund um energetisches Bauen, wir liefern
Modernisierungskonzepte, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und wir informieren Sie umfassend über aktuelle Fördermöglichkeiten.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Wer sein Haus fit fürs Energiesparen macht, den unterstützen Bund und Länder. Tatsache ist, dass aber nur jeder dritte Renovierer diese Förderprogramme mit Einsparmöglichkeiten bis zu 65% kennt. An wen muss ich mich wenden? Worauf habe ich Anspruch? Mit wie viel Fördergeld kann ich rechnen? Schöpfen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll aus. Wir liefern Ihnen Antworten auf Ihre
Fragen und beraten Sie kompetent rund um das Thema Fördermaßnahmen.